Nicht nur in Bezug auf Steuern, sondern auch auf die Renten entstehen immer wieder Diskussionen über die «Diskriminierung» von verheirateten Personen. Doch gibt es auch Vorteile, wenn man verheiratet ist?
Die eheliche Gemeinschaft
Mit der Heirat bildet das Paar eine sogenannte eheliche Gemeinschaft. Das heisst, dass jeder Ehegatte mitverantwortlich für die finanzielle Sicherheit des anderen ist. Zudem können sich die Ehegatten oftmals gegenseitig vertreten.
Die Mitverantwortlichkeit gilt nicht in Bezug auf ausschliesslich persönliche Schulden, da jeder Ehegatte alleine und nur mit dem eigenen Vermögen für die eigenen Schulden haftet. Nur für Schulden des Ehepaares – sprich für Steuerschulden, Krankenkassenschulden oder Darlehen und Verträgen, die gemeinsam oder im Interesse der zusammenlebenden Familie abgeschlossen wurden – können beide Ehepartner haftbar gemacht werden.
Steuerrechtliche Vorteile
Die bereits angesprochenen steuerrechtlichen Nachteile müssen relativiert werden, denn es gibt neben der bekannten «Heiratsstrafe» auch einen «Heiratsbonus». Unter Umständen sind verheiratete Paare nämlich einem tieferen Steuersatz unterstellt als Alleinstehende. Das gilt beispielsweise in denjenigen Fällen, wo ein Ehegatte deutlich mehr zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, als der andere. Die «Heiratsstrafe» betrifft nur verheiratete Paare mit hohen Einkommen (Jahreslohn pro Ehegatte zwischen CHF 75’000-125’000).
Erbrechtliche Vorteile
Auch erbrechtlich bieten sich Vorteile: Stirbt einer der Ehegatten, ist der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe nach Art. 462 ZGB und folglich besser geschützt. Auch sind bei Erbschaften die Steuern für überlebende Ehegatten tiefer angesetzt als für Konkubinatspartner, da Letztere in vielen Kantonen nicht als Familienangehörige angesehen werden. Zudem erhält der Überlebende eine sogenannte Hinterlassenenrente sowie Hinterlassenenleistungen aus der ersten Säule (AHV). Konkubinatspartner gehen in der ersten Säule dagegen leer aus. Es ist auch nicht möglich, sich mittels eines Testaments gegenseitig zu begünstigen. Zudem profitieren Ehepartner, im Gegensatz zu Konkubinatspaaren, automatisch von den Beiträgen an die Altersvorsorge des anderen – die Vorteile in Bezug auf die AHV-Beiträge sowie die Renten zeigen sich aber erst nach der Pensionierung am stärksten.
Mietrechtliche Vorteile
Im Bereich des Mietrechts gibt es ebenfalls Vorteile bzw. bestimmte Schutzmechanismen. Beispielsweise muss der Mietvertrag der Familienwohnung von beiden Ehepartnern gemeinsam gekündigt werden. Das gleiche gilt beim Verkauf des gemeinsam bewohnten Wohneigentums.
Fazit
Es bleibt zu sagen, dass es sich sowohl aus romantischer als auch aus finanzieller Sicht noch immer lohnen kann, sich das Ja-Wort zu geben. Die grössten Verlierer bleiben in finanziellen Aspekten aber wohl die Ehepaare, bei denen beide Ehegatten hohe Einkommen erzielen.