Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie viel Unterhalt der eine Ehegatte dem anderen oder den gemeinsamen Kindern schuldet. Die Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts folgt im Schweizer Recht klaren Grundsätzen – dennoch sind individuelle Umstände entscheidend.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die zentralen Regeln zur Berechnung von Unterhaltsbeiträgen nach einer Trennung oder Scheidung in der Schweiz.
Wie werden Unterhaltsbeiträge berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten Zweistufenmodell mit Überschussverteilung:
- Ermittlung der Einkommen beider betroffenen Personen.
- Bestimmung der familienrechtlichen Grundbedürfnisse, z. B.:
– Grundbetrag (Existenzminimum)
– Wohnkosten
– Krankenkassenprämien (obligatorisch & freiwillig)
– Kosten für Erwerbstätigkeit
– Versicherungen (Pauschale)
– Serafe, Kommunikation, Steuern
– Besuchsrechtskosten, allfällige Schulden usw. - Gegenüberstellung von Gesamteinkommen und Gesamtbedarf
- Aufteilung eines allfälligen Überschusses gemäss familienrechtlicher Prinzipien
Kinderunterhalt: Barunterhalt & Betreuungsunterhalt
Wenn ein Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht voll erwerbstätig sein kann, wird zusätzlich zum Barunterhalt ein sogenannter Betreuungsunterhalt zugesprochen.
Dabei gilt das Schulstufenmodell des Bundesgerichts:
- Ab Eintritt in die Volksschule: Erwerbsarbeit zu 50 % zumutbar
- Ab Sekundarstufe I: 80 % Erwerbsarbeit
- Ab dem 16. Lebensjahr: 100 %
Der Betreuungsunterhalt entspricht der Differenz zwischen dem zumutbaren Erwerbseinkommen und dem individuellen Grundbedarf.
Nachehelicher Unterhalt: Wann besteht ein Anspruch?
Ein Ehegatte hat dann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn es ihm oder ihr nicht zugemutet werden kann, den eigenen Lebensunterhalt inklusive Altersvorsorge aus eigener Kraft zu decken.
Zu berücksichtigende Kriterien:
- Aufgabenteilung während der Ehe (klassische Rollenteilung?)
- Dauer der Ehe
- Lebensstandard während der Ehe
- Alter und Gesundheit der Ehegatten
- Erwerbsfähigkeit & Vermögensverhältnisse
- Kinderbetreuung
- berufliche und finanzielle Perspektiven
Grundsatz: Nach dem Modell des „clean break“ soll jeder Ehegatte nach der Scheidung selbstständig wirtschaften – Ausnahmen sind jedoch möglich und individuell zu prüfen.
Wie lange besteht die Unterhaltspflicht?
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Nachehelicher Unterhalt wird in der Regel zeitlich begrenzt, insbesondere bei lebensprägenden Ehen mit klassischer Rollenteilung (z. B. bis zur Volljährigkeit der Kinder oder entsprechend der Ehedauer).
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Kinderunterhalt ist geschuldet bis zur Volljährigkeit oder dem Abschluss einer angemessenen Erstausbildung.
Beispielhafte Berechnung eines Ehegattenunterhalts
Fallbeispiel:
– Unterhaltspflichtiger: CHF 5’000 Einkommen
– Unterhaltsberechtigter: CHF 2’000 Einkommen
– Bedarf beider Ehegatten: je CHF 3’500
– Differenz zugunsten der unterhaltsberechtigten Person: CHF 1’500 monatlich
Hinweis: Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit und Bedarf kann sich ein sogenannter Mankofall ergeben – also eine Situation, in der das Einkommen nicht für den gesamten Bedarf reicht. In solchen Fällen sind Sozialhilfe und ergänzende Massnahmen zu prüfen.
Fazit: Unterhalt ist individuell – professionelle Beratung lohnt sich
Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen in der Schweiz erfolgt nach klaren Grundprinzipien – ist aber stark vom Einzelfall abhängig. Einkommen, Vermögen, Betreuungsverhältnisse und Lebensstandard während der Ehe spielen eine zentrale Rolle.
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