Familienwohnung nach Trennung oder Scheidung: Wer darf bleiben?

Wohnung bei Scheidung

Nach einer Trennung stellt sich für viele Ehepaare die zentrale Frage: Wer darf in der gemeinsamen Familienwohnung wohnen bleiben? Maßgeblich ist dabei nicht das Eigentum, sondern wer stärker auf die Wohnung angewiesen ist.

Sind gemeinsame Kinder vorhanden, erhält in der Regel der Elternteil die Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens, der überwiegend für die Betreuung der Kinder verantwortlich ist. Die Eigentumsverhältnisse der Immobilie spielen dabei zunächst keine Rolle. Können sich die Ehegatten nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Gericht im Rahmen von Eheschutzmassnahmen nach Art. 175 ZGB, wem die Wohnung zum alleinigen Gebrauch zugewiesen wird.

Immobilien im gemeinsamen Eigentum

Erst im Scheidungsverfahren werden die Eigentumsrechte an der Immobilie relevant.

  • Möchte ein Ehegatte die gemeinsame Liegenschaft übernehmen, erhält der andere in der Regel eine güterrechtliche Ausgleichszahlung.

  • Wollen oder können beide Parteien die Immobilie nicht übernehmen, kommt es zum Verkauf. Der Erlös wird anschliessend unter den Ehegatten aufgeteilt.

 

Immobilie im Alleineigentum

Steht die Liegenschaft im Alleineigentum eines Ehegatten, kann das Gericht die Wohnung trotzdem für die Zeit des Getrenntlebens dem anderen Ehepartner zur alleinigen Nutzung zuweisen, sofern dieser dringender darauf angewiesen ist.

Nach der Scheidung ist eine Übertragung des Eigentums auf den anderen Ehegatten nicht möglich. Allerdings kann das Gericht ein befristetes Wohnrecht gewähren. Das bedeutet, dass der nicht-eigentumsberechtigte Ehegatte für eine bestimmte, vom Gericht festgelegte Zeit, in der Immobilie wohnen bleiben darf. Im Gegenzug kann eine Entschädigungspflicht oder eine Anpassung der Unterhaltszahlungen angeordnet werden.

Mietwohnung als Familienwohnung

Handelt es sich bei der Familienwohnung um eine Mietwohnung, können die Ehegatten untereinander vereinbaren, wer dort wohnen bleibt. Wichtig zu beachten: Diese Abmachung ist für den Vermieter nicht verbindlich. Er entscheidet eigenständig, mit welcher Vertragspartei er das Mietverhältnis fortführt.

Auf Antrag eines Ehegatten kann das Gericht den Mietvertrag jedoch auch ohne Zustimmung des Vermieters einer Partei übertragen.

Fazit: Familienwohnung bei Trennung oder Scheidung

Ob Eigentum oder Miete – bei einer Trennung ist entscheidend, wer auf die Familienwohnung stärker angewiesen ist. Die Eigentumsverhältnisse spielen erst im Scheidungsverfahren eine zentrale Rolle.

Sollten Sie Unterstützung bei einer Trennung oder Ehescheidung benötigen, stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte zur Seite.

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