Bei einer Trennung oder Scheidung mit Kindern stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt wie viel Kindesunterhalt – und was ist im Beitrag überhaupt enthalten? Obwohl die gesetzlichen Regelungen in der Schweiz klar sind, kommt es in der Praxis häufig zu Unsicherheiten oder Streitpunkten.
Was versteht man unter Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt (auch Alimente genannt) ist die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil – in der Regel der nicht betreuende – dem anderen Elternteil zur Deckung des Bedarfs des Kindes leisten muss.
Gesetzliche Grundlage:
Die Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhalts ergibt sich aus Art. 276 ff. ZGB. Beide Elternteile sind verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen – durch Geldleistungen und persönliche Betreuung.
Wie wird der Kindesunterhalt festgelegt?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach:
– dem Bedarf des Kindes
– der Leistungsfähigkeit der Eltern
– den Betreuungsanteilen (Betreuung vs. Barunterhalt)
– dem bisherigen Lebensstandard
Seit der Revision von Art. 285 Abs. 2 ZGB im Jahr 2017 ist auch der sogenannte Betreuungsunterhalt gesetzlich geregelt. Dieser schützt den Elternteil, der wegen der Betreuung in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.
Was ist im Kindesunterhalt enthalten?
Zur Festlegung des Bedarfs werden die finanziellen Verhältnisse der Familie berücksichtigt. Zu den typischen Bestandteilen des Kindesunterhalts gehören:
– Grundbetrag
– Wohnkostenanteil (abhängig von der Wohnsituation des betreuenden Elternteils)
– Krankenkassenprämien (Grund- und evtl. Zusatzversicherung abzüglich Prämienverbilligung)
– Gesundheitskosten, Fremdbetreuung, Schul- oder Betreuungskosten
– Steueranteil, ggf. weitere notwendige Ausgaben
Der Grundbetrag umfasst alltägliche Kosten wie:
– Ernährung
– Kleidung und Schuhe
– Pflege- und Hygienemittel
– Freizeitaktivitäten und Hobbys
Was gilt als ausserordentliche Kosten?
Ausserordentliche Kosten sind nicht regelmässig und werden vom monatlichen Unterhaltsbeitrag nicht gedeckt. Dazu zählen z. B.:
– Zahnbehandlungen oder Kieferorthopädie
– Brillen, medizinische Geräte
– Musikunterricht, Sportlager
– Klassenlager, Auslandsaufenthalte
– Private Bildungsangebote
– Unfälle mit ungedeckten Behandlungskosten
Wer übernimmt die ausserordentlichen Kosten?
Beide Eltern tragen diese grundsätzlich anteilsmässig – abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. In vielen Fällen wird eine hälftige Teilung vereinbart. Idealerweise wird die Aufteilung in einer Unterhaltsvereinbarung oder im Scheidungsurteil festgehalten.
Was tun bei Uneinigkeit über ausserordentliche Kosten?
Kommt es zu Streit über den Umfang oder die Notwendigkeit einzelner Ausgaben, helfen folgende Schritte:
– Schriftliche Vereinbarungen zur Kostenaufteilung
– Gemeinsame Abstimmung vor grösseren Ausgaben
– Im Konfliktfall: Einschaltung des Gerichts oder der KESB
Fazit: Klare Absprachen vermeiden Konflikte
Der Kindesunterhalt und die Regelung ausserordentlicher Kosten sollten frühzeitig und eindeutig festgelegt werden. So lassen sich Missverständnisse und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Unterhaltsregelung? Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung bei Fragen rund ums das Thema Familienrecht.